| |
|
|
|
| »Bürgerinfo »Zuständigkeit »Stichwortverzeichnis |
|
| |
|
| |
|
 |
 |
Abfallkalender
Der Abfallkalender zeigt Ihnen die Termine für sämtliche Leerungen im laufenden Jahr an. Er wird Ihnen jeweils im Januar eines Jahres zugestellt. Außerdem bekommen Sie ihn auch beim Bürgeramt, Zimmer 1.
Abwassergebühr
Die Abwassergebühr beträgt pro Kubikmeter Euro 1,89. Mit dem Wasserzins werden Vorauszahlungen erhoben, die vierteljährlich zur Zahlung fällig werden. Sie erhalten dann jeweils zum Ende des Jahres eine Schlussrechnung, mit der die Vorauszahlungen für das nächste Jahr festgesetzt werden.
Amtsblatt
siehe Mitteilungsblatt
Anmeldung
Wer eine Wohnung bezieht bzw. aus einer Wohnung auszieht, hat sich nach § 15 Abs. 1 und 2 des Meldegesetzes innerhalb einer Woche bei der Meldebehörde an- bzw. abzumelden.
Bitte bringen Sie zur Anmeldung Ihren Personalausweis und, falls dieser nicht beibehalten wird, die Abmeldebestätigung des bisherigen Wohnsitzes mit.
Bitte beachten Sie, daß die Nichteinhaltung der Meldepflicht eine Ordnungswidrigkeit ist, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann.
Aufenthaltsbescheinigung
Aufenthaltsbescheinigungen stellt das Einwohnermeldeamt aus. Hierfür werden Gebühren in Höhe von Euro 6,- erhoben.
Anmeldung zur Eheschließung
Für Ihre Wünsche hinsichtlich Eheschließungsterminen und der damit verbunden Formalitäten ist das Standesamt zuständig. Bitte setzen Sie sich bis spätestens 4 Wochen vor der Eheschließung mit Frau Panhölzl, Zimmer 6 in Verbindung.
|
|
 |
Bauantrag
Ihren Bauantrag geben Sie beim Bauamt, Frau Panhölzl ab.
Beglaubigungen
Notwendig ist hierbei auf jeden Fall die Vorlage der Originalunterlagen.
Gebühren hierfür: erstes Blatt 1,50 Euro, jedes weitere Euro -,50.
|
|
 |
Eheschließung
siehe Anmeldung zur Eheschließung
E-mail Adressen
Unsere Mitarbeiter erreichen Sie unter folgenden E-mail Adressen:
Bernd Gassenschmidt
bürgermeister@ballrechten-dottingen.de
Christian Riesterer
hauptamt@ballrechten-dottingen.de
Brigitte Panhölzl
grundbuchamt@ballrechten-dottingen.de
Stefanie Brenn
rechnungsamt@ballrechten-dottingen.de
Ursula Winter
gemeindekasse@ballrechten-dottingen.de
Heike Schopferer
verkehrsamt@ballrechten-dottingen.de
Carina Langer
buergeramt@ballrechten-dottingen.de
Entsorgung
Informationen über Entsorgungen aller Art erhalten Sie bei Frau Winter oder Frau Brenn, Zimmer 8 bzw. 8a.
Erschließungsbeiträge
Zu Erschließungsbeiträgen erhalten Sie Auskunft bei Frau Brenn, Zimmer 8.
Erziehungsgeld
Erziehungsgeld beantragen Sie bitte bei Herrn Langer, Zimmer 1.
|
|
 |
Feuerwehr
In dringenden Fällen wählen Sie bitte die Notrufnummer 112. Bei sonstigen Fragen steht Ihnen Feuerwehrkommandant Herr Norbert Seywald, Telefon 6610 gern zur Verfügung.
Führungszeugnis
Ein Führungszeugnis beantragen Sie, oder eine bevollmächtigte Person, bei Frau Langer, Bürgeramt. Bitte geben Sie hierzu den Verwendungszweck an. Die Gebühren betragen 13,- Euro. Das Führungszeugnis wird Ihnen dann innerhalb der nächsten 7 Tage zugesandt.
Fundbüro
Fundsachen werden im Rathaus, Zimmer 1 aufbewahrt. Sollten Sie etwas vermissen, beachten Sie bitte auch unser Amtsblatt in dem die neuesten Fundgegenstände bekanntgemacht werden. |
|
 |
Geburtsurkunde
Eine Geburtsurkunde kann nur beim Standesamt Ihres Geburtsortes beantragt werden. Beachten Sie bitte, daß evtl. in Ihrem Besitz befindliche bestehende Urkunden, die Sie im Stammbuch führen, nicht kopiert und beglaubigt werden können. Deshalb wenden Sie sich bitte an Ihr Geburtsstandesamt.
Gelber Sack
siehe Müllsäcke
Gewerbeanmeldung <<< bitte diese Bezeichnung verwenden anstatt Gewerbe
Ihr Gewerbe melden Sie einfach bei Frau Langer, Zimmer 1 an. Mitzubringen ist der Personalausweis und ggf. ein Auszug aus dem Handelsregister. Gebühr: Euro 11,-.
Gewerbesteuer
Der Hebesatz für die Gewerbesteuer nach dem Gewerbeertrag beträgt 330 v.H.
Die Gewerbesteuer wird entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen in 4 Vorauszahlungsraten erhoben. Diese werden vierteljährlich zur Zahlung fällig. Für die Gewerbesteuer werden keine jährlichen Vorauszahlungsbescheide erstellt. Dies bedeutet, daß immer die zuletzt festgesetzte Vorauszahlung Gültigkeit hat, bis Sie von der Gemeinde einen neuen Gewerbesteuerbescheid erhalten. Sollten sich ihrerseits Änderungen ergeben und eine Anpassung notwendig sein, sind entsprechende Änderungsanträge für Vorauszahlungen immer an das Finanzamt zu richten, da dort die Besteuerungsgrundlagen festgesetzt werden. Bitte achten Sie darauf, einen Anpassungsantrag rechtzeitig vor dem nächsten Zahlungstermin zu stellen, damit die Vorauszahlung noch entsprechend angepasst werden kann.
Grundsteuer
Die Hebesätze für die Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliche Betriebe) liegen bei 300 v.H., für die Grundsteuer B (sonstige Grundstücke) bei 300 v.H.
Die Hebesätze werden in der Regel mit der Verabschiedung des Haushaltsplanes festgelegt. Bitte beachten Sie die entsprechende Veröffentlichung.
An dieser Stelle noch ein wichtiger Hinweis:
Wenn Sie ein Grundstück verkaufen, schreibt das Finanzamt die Grundsteuer im Wege der Fortschreibung auf den neuen Eigentümer um. Dies geschieht immer auf den Januar des nächsten Jahres. Bis zu diesem Zeitpunkt bleibt der bisherige Eigentümer Schuldner der Grundsteuer.
Grundstücke
Allgemeine Informationen über Größe, Lage oder Preise von Bau- und Gewerbegrundstücken können Sie bei Frau Panhölzl, Grundbuchamt erhalten. Bitte beachten Sie, daß landwirtschaftliche Grundstücke nicht durch den Gutachterausschuss geschätzt werden. |
|
 |
Hallenbelegung
Über Möglichkeiten, die Castellberghalle für Veranstaltungen anzumieten, informiert Sie Frau Brenn, Zimmer 8, Telefon 5617-16.
Hochzeit
siehe Anmeldung zur Eheschließung
Hundesteuer
Die Hundesteuer beträgt für den ersten und jeden weiteren Hund 60,- Euro.
Jeder Hund im Gemeindegebiet, der älter als 3 Monate ist, ist der Gemeinde anzuzeigen. Bei Verstößen gegen die Anzeigepflicht kann ein Bußgeld verhängt werden. Außerdem muss jeder Hund eine gut sichtbar befestigte, gültige Hundesteuermarke tragen. |
|
 |
Jubilare
Unser Mitteilungsblatt weist regelmäßig auf die bevorstehenden Altersjubilare (ab 70 Jahre) unserer Gemeinde hin. Sollten Sie keine Veröffentlichung wünschen, teilen Sie dies bitte Frau Schopferer, Tel. Nr. 5617-12 mit. |
|
 |
Kartenvorverkauf
Für anstehende Veranstaltungen in unserer Gemeinde können Sie Karten bei Frau Schopferer, Zimmer 3 erhalten (Telefon 5617-12). Beachten Sie hierzu bitte unseren Veranstaltungskalender oder schauen Sie einfach unter der Rubrik Aktuelles.
Kinderausweise
Einen Kinderausweis beantragen Sie bei Frau Langer, Zimmer 1(Telefon 5617-11). Bitte bringen Sie das Stammbuch oder die Geburtsurkunde sowie die Unterschrift beider Eltern mit. Die Gebühr beträgt Euro 6,-.
Kindergeld
Das Kindergeld bekommen Sie direkt von Ihrem Arbeitgeber ausbezahlt. Anträge hierzu erhalten Sie bei Frau Langer, Bürgeramt. Um Kindergeld zu beantragen, bringen Sie bitte eine Geburtsurkunde oder -bescheinigung mit.
Kulturveranstaltungen
siehe Kartenvorverkauf
|
|
 |
Lärmbekämpfung
Haben Sie Beschwerden wegen Lärmbelästigung zu melden, wenden Sie sich bitte an Herrn Riesterer, Ordnungsamt, Telefon 5617-13. Allgemeine Ruhezeiten in Ballrechten-Dottingen sind von 13 bis 15 Uhr und 20 bis 8 Uhr. Bitte haben Sie Verständnis dafür, daß diese nicht für gewerbliche Arbeiten gelten. Ebenso sind bei Bautätigkeiten gewisse Kulanzzeiten zu dulden.
Lohnsteuerkarte
Die Lohnsteuerkarten werden jeweils zum Stichtag 20. September des Vorjahres ausgestellt. Zuständig ist die Gemeinde, wo sie zu dieser Zeit ihren Erst-Wohnsitz hatten. In Ballrechten-Dottingen können Sie die Karte bei Frau Langer im Bürgeramt schriftlich oder telefonisch beantragen.
Für Änderungen wenden Sie sich bitte auch an Frau Langer. Hat sich durch Geburt eines Kindes der Familienstand geändert, müssen für die Änderung die Steuerkarten beider Ehepartner vorgelegt werden.
Für das Eintragen von Freibeträgen wenden Sie sich bitte direkt an das Finanzamt Freiburg-Land.
Bei Verlust kann eine Ersatzlohnsteuerkarte ausgestellt werden, die Sie bei Frau Langer im Bürgeramt gegen eine Gebühr von 6,- Euro beantragen können.
Wenn Sie Ihre Lohnsteuerkarte nicht mehr benötigen, geben Sie sie bitte beim Einwohnermeldeamt wieder ab.
|
|
 |
Mitteilungsblatt
Das Mitteilungsblatt der Gemeinde Ballrechten-Dottingen erscheint einmal pro Woche. Es wird immer Donnerstags ausgetragen. Anzeigenschluss für kostenpflichtige Anzeigen ist jeweils Dienstags um 12.00 Uhr bei Frau Schopferer, Telefon 5617-12
Müllabfuhrgebühren
35 L mit/ohne Biotonne Euro 72,-/58,-
50 L mit/ohne Biotonne Euro 103,-/82,-
60 L mit/ohne Biotonne Euro 123,-/99,-
80 L mit/ohne Biotonne Euro 181,-/164,-
120 L mit/ohne Biotonne Euro 247,-/197,-
240 L mit/ohne Biotonne Euro 493,-/394,-
1.100 L mit/ohne Biotonne (Bedarfsleerung Euro 87,-/70,- pro Leerung)
Müllsäcke
Die gelben Wertstoffsäcke für Verpackungen mit dem "Grünen Punkt" erhalten Sie im Zimmer 1 bei Frau Langer. Die entsprechenden Abholzeiten für die gelben Säcke entnehmen Sie bitte dem Abfall-Kalender. Dasselbe gilt für die grauen Abfallsäcke
(Restmüll, der nicht in die graue Tonne passt). Auch diese Abfuhrzeiten können Sie dem Abfallkalender entnehmen. |
|
 |
Öffnungszeiten
Montag von 8.00 - 12.00 Uhr, Montag bis Mittwoch 14.00-16.00 Uhr, Donnerstag zusätzlich von 14.00 - 18.00 Uhr. Sollten sie außerhalb der festgelegten Öffnungszeiten einen Termin mit einem unserer Mitarbeiter wünschen, bitten wir Sie um telefonische Vereinbarung. |
|
 |
Personalausweis
Den Antrag auf Ausweispapiere können Sie nur persönlich beim Bürgeramt stellen. Die Wartezeit bis zur Fertigstellung der Ausweise beträgt ca. 4-5 Wochen. Ein vorläufiger Personalausweis kann sofort ausgestellt werden.
Bitte bringen Sie Ihren bisherigen Personalausweis oder einen anderen Ausweis mit Bild zur Identitätsprüfung mit. Des weiteren benötigen wir Ihr Stammbuch oder eine Geburtsurkunde und ein Passbild. Die Gebühr hierfür beträgt Euro 8,-. Bei erstmaliger Ausstellung fällt diese nicht an.
Bitte überprüfen Sie rechtzeitig vor Ihrem geplanten Urlaub die Gültigkeitsdauer Ihres Ausweises. Sie werden schriftlich benachrichtigt, sobald Ihr Ausweis zur Abholung auf dem Rathaus liegt. Sie können den Ausweis auch von einem Dritten abholen lassen, wenn Sie eine entsprechende Vollmacht erteilen.
bei Verlust:
Bitte versichern Sie sich zunächst, daß Sie Ihr Ausweispapier wirklich nicht mehr finden können - die Ersatzbeschaffung ist kostenpflichtig! Sie sollten dann schnellstmöglich eine Verlustanzeige mit Angabe von Ort, Datum und Zeitpunkt bei der zuständigen Polizeidienststelle aufgeben. Bitte melden Sie den Verlust auf jeden Fall auch beim Bürgeramt. Dort müssen Sie einen neuen Personalausweis beantragen.
vorläufiger Personalausweis:
Für die Beantragung benötigen Sie die gleichen Unterlagen wie für endgültige Ausweispapiere sowie zusätzlich ein weiteres Passbild. Der vorläufige Personalausweis ist in der Regel 3 Monate gültig. Sie sollten also gleichzeitig einen endgültigen Ausweis beantragen. Gebühr: Euro 5,11
|
|
 |
Regenwassernutzung
Über die Bedingungen, unter denen Sie Regenwasser Nutzung für Ihren Haushalt betreiben können, informiert Sie Herr Riesterer, Telefon 5617-13.
Reisepass
Einen Reisepass können Sie nur persönlich Im Einwohnermeldeamt beantragen.
Bitte bringen Sie den bisherigen Reisepass oder einen anderen Lichtbildausweis zum Nachweis der Identität sowie das Stammbuch oder Geburtsurkunde und ein Lichtbild mit.
Gebühren:
Euro 13,- bei Personen bis 26 Jahre - Gültigkeit 5 Jahre;
Euro 26,- bei Personen ab 26 Jahre - Gültigkeit 10 Jahre.
Die Wartezeit beträgt in der Regel 5-6 Wochen. Ein vorläufiger Reisepass kann sofortausgestellt werden.
bei Verlust:
siehe Personalausweis, Verlust
Vorläufiger Reisepass
Für einen vorläufigen Reisepass benötigen Sie die gleichen Unterlagen wie für endgültige Ausweispapiere zusätzlich ein weiteres Passbild. Gebühr: Euro 13,-. Er gilt höchstens ein Jahr lang.
Rentenantrag
wenn Sie mit dem Ausfüllen Ihres Rentenantrages Probleme haben oder eine ausführliche Beratung benötigen, sollten Sie Kontakt mit Herrn Riesterer, Telefon 5617-13 aufnehmen. Bitte vereinbaren Sie mit ihm einen Termin.
Sie können sich in Rentenangelegenheiten auch an die BfA-Auskunfts- und Beratungsstelle in Freiburg, Telefon 0761/ 38710, oder an Herrn Röder bei der DAK Müllheim, Telefon: 07631/ 364110 wenden.
Jeden ersten Dienstag im Monat hält die LVA einen Sprechtag im Landratsamt, Außenstelle Müllheim, Bismarckstraße 3 ab. Ansonsten wenden Sie sich bitte an die Auskunfts- und Beratungsstelle der LVA in Freiburg, Fahnenbergplatz 6, 79098 Freiburg, Telefon 0761/ 20707-10.
Ruhezeiten
siehe Lärmbelästigung |
|
 |
Schwarze Müllsäcke
siehe Müllsäcke
Schwerbehindertenausweis
Einen Schwerbehindertenausweis können Sie bei Frau Langer beantragen.
Sperrmüll
Den nächsten Abfuhrtermine für Sperrmüll können Sie dem Abfallkalender entnehmen.
Sterbeurkunden
Zuständig ist und bleibt das Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich der Sterbefall eintritt. In Ballrechten-Dottingen wenden Sie sich bitte an Frau Panhölzl, Zimmer 6, Telefon 5617-15.
Sperrzeiten
Die Sperrzeit der Ballrechten-Dottingener Gastronomie erstreckt sich zwischen 1 und 7 Uhr.
Sperrzeitverkürzung
Eine Sperrzeitverkürzung können Sie bei Frau Langer, Zimmer 1, Telefon 5617-11, beantragen.
Straßenreinigungsgebühren
In Ballrechten-Dottingen werden Straßenreinigungsgebühren nur bei besonderer Verschmutzung erhoben.
Straßenlaternen
Wenn eine Straßenlaterne nicht brennt, wenden Sie sich bitte an Herr Riesterer, Telefon 5617-13.
|
|
 |
Ummeldung
Für eine Ummeldung innerhalb von Ballrechten-Dottingen benötigen Sie ein ausgefüllten Ummeldevordruck, die Unterschrift des Vermieters oder den neuen Mietvertrag bzw. Kaufvertrag und Ihren Personalausweis. Wenden Sie sich bitte an Frau Langer, Bürgeramt, Telefon 5617-11.
Umwelt, Umweltschutz
Für Fragen des Umweltschutzes ist Herrn Riesterer, Telefon 5617-13, zuständig.
Umzug
siehe Anmeldung, Abmeldung, Ummeldung (innerhalb von Ballrechten-Dottingen)
Unterhaltsvorschuss
Wo kann ich mich informieren?
Informationen über Unterhaltsvorschussleistungen erhalten Sie beim Jugendamt des Landratsamtes Breisgau-Hochschwarzwald, Freiburg, Telefon: 07631/ 801-207
|
|
 |
Volkshochschule (VHS)
Informationen über das Kursangebot erhalten Sie beim Sekretariat des Rathauses. Anmelden können Sie sich bei der VHS Südlicher Breisgau in Ballrechten-Dottingen, bei Frau Barbara Burgert Tel.: 8915 |
|
 |
Wasserpreis
Der Wasserpreis beträgt Euro 1,63/m³ (+ 7% Mwst).
Wertstoffhof
Der Wertstoffhof der Gemeinde Ballrechten-Dottingen befindet sich neben dem Sportstadion der Gemeinde entlang des Sulzbaches. Öffnungszeiten: Freitag 14.00-15.00 Uhr und 18.00-19.30, Montag - Freitag von 7.00-7.15 Uhr.
Wespennester
Wespen stehen unter Naturschutz. Bitte versuchen Sie nicht selbst das Nest zu entfernen. Wenden Sie sich bitte an Herrn Riesterer, Telefon 5617-13 , der Ihnen gerne Adressen von Unternehmen gibt, die Wespennester entfernen.
Wohnberechtigungsschein
Wohnberechtigungsscheine erhalten Sie bei Frau Langer im Bürgeramt, Telefon 5617-11
Wohngeld
Wohngeld können Sie bei Herrn Riesterer, Telefon 5617-13, beantragen. Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:
- Einkommensbescheinigungen der letzten 3 Monate
- Belege über die Höhe der Mietzahlungen
- Belege über die Höhe der Nebenkosten
Bitte bringen Sie Originalbelege und!! kopierte Belege mit.
|
|
 |
Zuständigkeiten in der Gemeindeverwaltung
Wer für was zuständig ist, können Sie in unserem Sachgebietsverzeichnis nachschauen oder bei den Mitarbeiterinnen am Empfang des Rathauses, Zimmer 1, Telefon 5617-11 erfragen. |
|
|
|