Verfahren

Zwangsverheiratung verhindern

Verfahrensablauf

Wenden Sie sich schnellstmöglich an eine Beratungsstelle. Sie werden dort psychologisch unterstützt und über Ihre rechtlichen Möglichkeiten informiert.

Wenn Sie minderjährig sind, können Sie sich auch an das zuständige Jugendamt wenden.

In Notfällen oder wenn Sie beispielsweise akut von Gewalt bedroht sind, können Sie die Polizei einschalten.

Zuständikgeit

  • Beratungsstellen verschiedener Vereine und Organisationen oder
  • bei Minderjährigen: das örtliche Jugendamt
    Jugendamt ist,
    • wenn Sie in einem Stadtkreis wohnen: die Stadtverwaltung
    • wenn Sie in einem Landkreis wohnen: das Landratsamt

Hinweis: Die Städte Konstanz und Villingen-Schwenningen nehmen die Aufgaben als örtlicher Träger der Jugendhilfe selbst wahr.


Voraussetzungen

Sie sind Opfer von Zwangsverheiratung oder von Zwangsverheiratung bedroht.


Informationen

Zwangsverheiratung ist in Deutschland eine Straftat.


Erforderliche Unterlagen

keine


Gebühren

keine

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Sozialministerium hat dessen ausführliche Fassung am 23.11.2023 freigegeben.