Wahlscheinantrag bequem per Internet

Wahlscheinantrag bequem per Internet

Zur Bundestagswahl am 23.02.2025 können Wahlscheine neben den herkömmlichen Beantragungsarten persönlich oder schriftlich (Telefax, E-Mail) auch durch sonstige dokumentierbare Übermittlung in elektronischer Form beantragt werden (§ 27 Abs. 1 Bundeswahlordnung). Wir bieten für Sie zur Wahl die Beantragung eines Wahlscheines per Internet auf unserer Homepage www.ballrechten-dottingen.de an. Beim Aufruf des Links https://briefwahl.komm.one/intelliform/forms/komm.one/km-ewo/pool/wahlscheinantrag/bw-west/wahlscheinantrag/index?ags=08315008 erhalten Sie ein Erfassungsformular für Ihre Antragsdaten. Die Daten auf Ihrer Wahlbenachrichtigung müssen Sie in das Antragungsformular eintragen. Ihnen steht es offen, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden zu lassen. Ihre Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen. Sollten Ihre Antragsdaten nicht mit unserem dialogisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis.
Alternativ können Sie Ihren Wahlscheinantrag auch rasch und einfach mit Ihrem Mobilgerät über den QR Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufrufen. Die meisten Daten sind hier bereits hinterlegt - Sie erfassen nur Ihr Geburtsdatum und möglicherweise noch eine abweichende Versandadresse. Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen von uns anschließend per Post zugestellt. Für die automatische Prüfung Ihrer Daten benötigen wir unter anderem zwingend die Eingabe Ihrer Wahlbezirks- und Wählernummer. Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht vorliegen haben, können Sie auch formlos per E-Mail an meldeamt@ballrechten-dottingen.de einen Wahlschein beantragen. In diesem Fall müssen Sie Ihren Familiennamen, Ihren Vornamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Wohnanschrift angeben.
Bei Fragen zum Antragsverfahren wenden Sie sich bitte an Annette Löffler, Tel.: 07634/5617-11, E-Mail: meldeamt@ballrechten-dottingen.de.

Wichtige Mitteilung aufgrund der knappen Frist für den Versand von Briefwahlunterlagen

Die Bundeswahlleiterin teilte uns mit, dass aufgrund der vorgezogenen Bundestagswahl, die Briefwahlunterlagen erst Anfang Februar 2025 versendet werden können. Erst zu diesem Zeitpunkt werden die Stimmzettel bei den Kommunen eintreffen.

Der späte Versand der Unterlagen wird nicht etwa durch eine angeblich fehlende Funktionstätigkeit der Kommunen verursacht, sondern ergibt sich aus den gesetzlichen Regelungen, die wiederum die Rechte der Parteien zur Wahlvorbereitung beachten müssen.

Das bedeutet, dass lediglich ein Zeitfenster von knapp 14 Tagen für die Ausgabe und den Rückversand von Briefwahlunterlagen zur Verfügung steht. Dies stellt insbesondere für Wähler aus dem Ausland ein Problem dar, betrifft aber auch Wähler, die bereits Anfang Februar 2025 verreisen und bis zum Wahltag nicht heimkehren werden und die Wahlunterlagen an eine andere Adresse als ihre Heimatadresse senden lassen wollen. Die Kosten für den Rückversand sind nur in Deutschland kostenfrei, Rücksendungen aus dem Ausland müssen vom Wähler, wie bisher auch, entsprechend frankiert werden, damit diese noch rechtzeitig beim Wahlamt eingehen.

Weiterhin besteht die Möglichkeit, die Briefwahlunterlagen direkt bei der Gemeinde abzugeben oder einzuwerfen, so dass diese rechtzeitig eingehen.

Eine weitere Möglichkeit die Briefwahl direkt vor Ort beim Bürgeramt durchzuführen, wird ebenso ab ca. 10. Februar 2025 zu den üblichen Öffnungszeiten möglich sein.