Grundsätzlich besteht in der Bundesrepublik Deutschland Gewerbefreiheit. Dennoch gibt es Ausnahmen von dieser Regel.
Für einige Gewerbe sind besondere Zulassungsvoraussetzungen erforderlich wie Fachkundeprüfungen, Unterrichtungen, Konzessionen, Genehmigungen oder besondere Erlaubnisse.
Folgende gewerbliche Tätigkeiten sind beispielsweise erlaubnispflichtig:
Betrieb von Schank- und Speisewirtschaften
Betrieb von Taxiunternehmen
Finanzanlagenvermittler
Güterkraftverkehrsunternehmen
Handel mit Waffen, Munition und Sprengstoff
Handwerk
Herstellung von Waffen und Arzneimitteln
Inkassobüros
Krankentransporte
Makler
Pflegedienste
Privatkrankenanstalten
Tätigkeiten im Bewachungsgewerbe
Versicherungsvermittler
Hinweis: Diese Aufzählung ist nicht vollständig. Sie müssen bei diesen Gewerben Ihre persönliche Zuverlässigkeit, häufig auch Ihre fachliche Eignung und gegebenenfalls Ihre finanzielle Leistungsfähigkeit oder bestimmte räumliche Verhältnisse nachweisen können.