Verwaltungseinheiten

Unterhaltsvorschuss für Kinder [Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald]

Der Unterhaltsvorschuss ist eine staatliche Ersatzleistung für Kinder von Alleinerziehenden. Er hilft, die finanzielle Lebensgrundlage Ihres Kindes zu sichern, wenn der andere Elternteil nicht oder nur teilweise oder nicht regelmäßig Unterhalt in Höhe des Unterhaltsvorschusses zahlt.

Er beträgt ab dem 01.01.2022 monatlich

  • für Kinder unter sechs Jahren: EUR 177,00
  • für Kinder von sechs bis elf Jahren: EUR 236,00
  • für Kinder zwischen zwölf und siebzehn Jahren: EUR 314,00

Der Anspruch auf Unterhaltsvorschuss endet spätestens, wenn das Kind achtzehn Jahre alt wird.

Hinweis: Die auszahlende Stelle fordert die Unterhaltsvorschussleistungen von der unterhaltspflichtigen Person zurück.

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Berliner Allee 3
79114 Freiburg
Tel.: 0761 2187-0 Fax: 0761 2187 772599

Postanschrift

Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald
79081 Freiburg im Breisgau
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