Verfahren

Ausfuhr von "grünen" Abfällen zur Verwertung innerhalb der EU beantragen

Verfahrensablauf

Sie müssen als Exporteur mit dem Empfänger der Abfälle einen Entsorgungsvertrag über die Rücknahme der Abfälle abschließen.
Den Vertrag müssen Sie Kontrollbehörden und der SAA Sonderabfallagentur Baden-Württemberg GmbH auf Nachfrage übermitteln.

Zusätzlich muss die Person, die die Verbringung veranlasst, vor jedem Abfalltransport das Formular "Versandinformationen" ausfüllen. Dieses muss der Transporteur beim Transport der Abfälle mitführen.

Bei der Übernahme der Abfälle unterschreibt der Empfänger beziehungsweise der Betreiber der Entsorgungsanlage das Formular und verwahrt es.
Die Person, die die Verbringung veranlasst, erhält eine Kopie davon.

Zuständikgeit

  • für die Dokumentation und Aufbewahrung des Entsorgungsvertrags und der Versandinformation: der Exporteur und der Empfänger der Abfälle beziehungsweise der Betreiber der Entsorgungsanlage
  • für die Mitführung der Versandinformation während des Transports: der Transporteur


Voraussetzungen

Die Abfälle sind

  • zur Verwertung bestimmt,
  • in der Grünen Abfallliste aufgeführt und
  • die Abfallmenge beträgt mehr als 20 Kilogramm.


Informationen

Für die grenzüberschreitende Ausfuhr (Verbringung) von "grünen Abfällen" zur Verwertung in Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) gelten Informationspflichten.

Achtung: Wenn Sie "grüne Abfälle" in Nicht-EU-Länder ausführen möchten, sollten Sie sich direkt an die zuständige Behörde wenden. Lassen Sie sich dort über die geltenden Bestimmungen informieren.

Für Abfälle der Gelben Abfallliste und alle anderen Abfälle, die zur Beseitigung bestimmt sind, muss immer ein Notifizierungsverfahren durchgeführt werden.


Erforderliche Unterlagen

  • Entsorgungsvertrag zwischen Exporteur und Empfänger
  • ausgefülltes Formular "Versandinformationen"


Gebühren

keine

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

14.08.2023 Umweltministerium Baden-Württemberg

Zugehörige Formulare