Verfahren

Aufnahme in die Berufsaufbauschule beantragen

Verfahrensablauf

Sie können sich bei der Berufsaufbauschule anmelden, an der Sie aufgenommen werden möchten.

Die Schulleitung entscheidet über Ihre Aufnahme und informiert Sie schriftlich.

Hinweis: Es gibt eine Probezeit bis zum Ende des ersten Schulhalbjahres.

Zuständikgeit

die jeweilige Berufsaufbauschule


Voraussetzungen

  • Hauptschulabschluss oder ein gleichwertiger Bildungsstand
  • erfolgreicher Abschluss
    • der Berufsschule oder
    • einer einjährigen Berufsfachschule oder
    • einer mindestens zweijährigen Berufsfachschule, die nicht zum Erwerb der Fachschulreife führt
  • Abschluss
    • eines anerkannten Ausbildungsberufs oder,
    • wenn ein solcher nicht festgelegt war, in einer sonstigen für den Schultyp einschlägigen Berufsausbildung oder
  • eine mindestens vierjährige einschlägige praktische Tätigkeit mit guten Beurteilungen, wobei die Zeit des Besuchs einer Berufsfachschule angerechnet werden kann
  • bei ausländischen Bewerberinnen und Bewerbern zusätzlich: ausreichende deutsche Sprachkenntnisse


Informationen

Die Berufsaufbauschule ist die Mittelstufe der Berufsoberschule und gehört zum zweiten Bildungsweg. Sie ist eine Vollzeitschule und dauert ein Jahr. Durch den Besuch der Berufsaufbauschule können Sie die Fachschulreife (mittlerer Bildungsabschluss) erwerben.

Die Berufsaufbauschule baut auf Ihren bisher erworbenen Kenntnissen und Fähigkeiten auf. Sie werden auf die Übernahme höher qualifizierter Tätigkeiten vorbereitet und erhalten eine erweiterte Allgemeinbildung.

Die Berufsaufbauschule gibt es in folgenden Fachrichtungen:

  • gewerblich-technisch
  • kaufmännisch
  • hauswirtschaftlich-pflegerisch-sozialpädagogisch
  • landwirtschaftlich

Hinweis: Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie nach Abschluss der Mittelstufe die Oberstufe der Berufsoberschule oder ein Berufliches Gymnasium besuchen. In diesen Schulen können Sie die fachgebundene beziehungsweise allgemeine Hochschulreife erwerben.


Erforderliche Unterlagen

  • Lebenslauf in tabellarischer Form mit Angaben über den bisherigen Bildungsweg
  • Zeugnisse und Nachweise über das Erfüllen der Voraussetzungen


Gebühren

keine

Freigabevermerk

29.11.2023; Kultusministerium Baden-Württemberg