Verfahren

Verleih von Gewichten beantragen

Verfahrensablauf

Beantragen Sie den Verleih von Gewichten formlos bei der zuständigen Stelle.

Sobald der vollständige Antrag vorliegt, wird mit Ihnen ein möglicher Abhol- und Rückgabetermin vereinbart.

Hinweis: Unter gewissen Umständen kann es effizienter sein, ausgeliehene Gewichte dem nächsten Nutzer direkt zu übergeben. Dadurch können Sie Zeit und Fahrstrecke einsparen, weil Sie die Gewichte nicht ins Eichamt zurückbringen müssen. Das Eichamt ist bei der Organisation des Verleihs behilflich.

Zuständikgeit

Die zum Regierungspräsidium Tübingen zugehörenden Eichämter


Voraussetzungen

Sie stimmen den Vertragsbedingungen des Eich- und Beschusswesen Baden-Württemberg zu. Diese erhalten Sie vor der Antragstellung bei den Eichämtern.


Informationen

Die Eichämter in Baden-Württemberg halten an verschiedenen Orten Gewichte bereit, die Sie für unterschiedliche Zwecke ausleihen können.

Es gibt Gewichtssätze mit Gewichten von 1 kg, 2 kg, 5 kg und 10 kg sowie einzelne Gewichtstücke von 20 kg, 50 kg, 200 kg und 500 kg.

Bei der Eichung von größeren Industrie- und Fahrzeugwaagen müssen Sie unter Umständen Prüfgewichte bereitstellen bzw. den Transport von Prüfgewichten und im Einzelfall die Bereitstellung eines Belastungsfahrzeugs organisieren.


Erforderliche Unterlagen

keine


Gebühren

Die Kosten richten sich nach der aktuell gültigen Entgeltregelung des Eich- und Beschusswesen.

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Wirtschaftsministerium und das Regierungspräsidium Tübingen haben dessen ausführliche Fassung am 20.01.2021 freigegeben.