Stiftungen - Änderungen dem Finanzamt mitteilen
Verfahrensablauf
Schicken Sie die Unterlagen mit der Post.
Zuständikgeit
das Finanzamt, in dessen Bezirk die Stiftung ihren Sitz hat
Voraussetzungen
- Änderungen in der Zusammensetzung des Vorstands
- Änderung von Sitz oder Ort Ihrer Geschäftsleitung
- Erwerb oder Verlust der Rechtsfähigkeit
- Auflösung oder Aufhebung der Stiftung
- Änderungen anderer für die Besteuerung bedeutsamer Umstände
Informationen
Stiftungen sind dazu verpflichtet, Umstände anzeigen, die für ihre steuerliche Erfassung von Bedeutung sind.
Erforderliche Unterlagen
Kopien
- des Änderungsbeschlusses
- der Satzungsänderung
- des Stiftungsgeschäftes
Gebühren
keine
Rechtsgrundlage
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB):
Stiftungsgesetz für Baden-Württemberg (StiftG)
Abgabenordnung (AO):
- §§ 137 - 138k in Verbindung mit den §§ 90, 93, 97
Freigabevermerk
27.11.2025 Oberfinanzdirektion Baden-Württemberg als Vertreterin des Finanzministeriums Baden-Württemberg