Verfahren

Stiftungen - Änderungen dem Finanzamt mitteilen

Verfahrensablauf

Schicken Sie die Unterlagen mit der Post.

Zuständikgeit

das Finanzamt, in dessen Bezirk die Stiftung ihren Sitz hat


Voraussetzungen

  • Änderungen in der Zusammensetzung des Vorstands
  • Änderung von Sitz oder Ort Ihrer Geschäftsleitung
  • Erwerb oder Verlust der Rechtsfähigkeit
  • Auflösung oder Aufhebung der Stiftung
  • Änderungen anderer für die Besteuerung bedeutsamer Umstände


Informationen

Stiftungen sind dazu verpflichtet, Umstände anzeigen, die für ihre steuerliche Erfassung von Bedeutung sind.


Erforderliche Unterlagen

Kopien

  • des Änderungsbeschlusses
  • der Satzungsänderung
  • des Stiftungsgeschäftes


Gebühren

keine

Rechtsgrundlage

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB):

  • §§ 80 - 88

Stiftungsgesetz für Baden-Württemberg (StiftG)

Abgabenordnung (AO):

  • §§ 137 - 138k in Verbindung mit den §§ 90, 93, 97

Freigabevermerk

27.11.2025 Oberfinanzdirektion Baden-Württemberg als Vertreterin des Finanzministeriums Baden-Württemberg