Auszubildende in der Berufsschule anmelden
Verfahrensablauf
Die duale Berufsausbildung wird durch einen schriftlichen Ausbildungsvertrag begründet. Sind die Auszubildenden noch nicht 18 Jahre alt, muss die gesetzliche Vertretung, beispielsweise die Eltern, zusätzlich unterschreiben.
Der Ausbildungsvertrag muss
- zwischen dem Ausbildungsbetrieb und den Auszubildenden und ggf. einer gesetzlichen Vertretung abgeschlossen sein und
- im Verzeichnis der für den Ausbildungsberuf zuständigen Stelle eingetragen sein. In der Regel ist das die zuständige Kammer.
Wichtig:
Sie müssen Ihre Auszubildenden nach Abschluss des Ausbildungsvertrages bei der zuständigen Berufsschule anmelden.
Welche Berufsschule für Ihren Betrieb zuständig ist, können Sie bei der örtlichen öffentlichen Berufsschule erfragen. Wenden Sie sich hierzu an das Sekretariat.
Sie müssen Ihre Auszubildenden schriftlich anmelden. Dazu müssen Sie ein Formular ausfüllen und an die Schule schicken.
Ein Formularexemplar senden Sie an die Kammer, die für Ihren Betrieb zuständig ist.
Tipp: Auf den Internetseiten der meisten Berufsschulen finden Sie ein Anmeldeformular zum Herunterladen.
Zuständikgeit
Die Berufsschule, die für den jeweiligen Ausbildungsberuf örtlich zuständig ist
Voraussetzungen
Die duale Berufsausbildung wird durch einen schriftlichen Ausbildungsvertrag begründet.
Informationen
Ausbildungsbetriebe müssen ihre Auszubildenden bei der zuständigen Berufsschule zum Unterricht anmelden.
Erforderliche Unterlagen
Die erforderlichen Unterlagen
- stehen auf den Internetseiten der jeweiligen Berufsschule oder
- sind auf dem Anmeldeformular genannt.
Sie können sie auch im Sekretariat der Berufsschule erfragen.
Gebühren
keine
Rechtsgrundlage
Berufsbildungsgesetz (BBIG)
Schulgesetz für Baden-Württemberg (SchG)
- § 10 Berufsschule
- § 79 Erfüllung der Berufsschulpflicht
Freigabevermerk
08.11.2023; Kultusministerium Baden-Württemberg