Die Beantragung und die Übergabe von Dokumenten können Sie je nach Reiseland
Der genaue Verfahrensablauf hängt von den Vorschriften des jeweiligen Landes ab. Erkundigen Sie sich daher bei der Auslandsvertretung des betreffenden Landes, wie Sie das Visum beantragen können.
Achtung: Besondere Antragsvoraussetzungen in manchen Ländern können einen erhöhten Aufwand für Sie bedeuten. Beispielsweise fordern manche Staaten die persönliche Anwesenheit der Antragstellerin oder des Antragstellers. Einige Staaten verlangen zum Beispiel Fotos in einem bestimmten Format, welches in Deutschland unüblich und deshalb schwieriger zu erhalten ist.
Die Auslandsvertretung des betreffenden Landes in Deutschland
Hinweis: Für Visaangelegenheiten sind innerhalb der Auslandsvertretungen die Konsularabteilungen zuständig. Viele Staaten unterhalten Konsulate und Generalkonsulate auch in Baden-Württemberg.
Um ein Visum zu erhalten, müssen Sie üblicherweise Folgendes nachweisen:
Hinweis: Die genauen Voraussetzungen sind von Land zu Land unterschiedlich. Rechtsverbindliche Auskünfte kann Ihnen daher nur die Auslandsvertretung des entsprechenden Landes geben.
Ob Sie für Ihr Reiseland ein Visum benötigen, hängt vom Recht des Einreisestaates ab.
Über die in den einzelnen Ländern geltenden Einreisebestimmungen informiert Sie das Auswärtige Amt.
Hinweis: Staatsangehörige der EU-Mitgliedstaaten benötigen bei Reisen innerhalb der Europäischen Union kein Visum.
in den meisten Fällen:
Hinweis: Erkundigen Sie sich bei der Auslandsvertretung des betreffenden Landes, welche Unterlagen und Anträge Sie genau einreichen müssen und wo Sie Antragsformulare erhalten können.
Über die Höhe der Bearbeitungsgebühren entscheidet der Einreisestaat. Informationen zur Höhe der Gebühren finden Sie regelmäßig auf der Homepage der jeweils zuständigen Auslandsvertretung.
01.08.2022 Justizministerium Baden-Württemberg