Sozialpädagogische Familienhilfe beantragen
Verfahrensablauf
Wenden Sie sich mit Ihren Problemen an das zuständige Jugendamt. Es entscheidet, ob die sozialpädagogische Familienhilfe für Sie eine geeignete Maßnahme ist. Es hilft Ihnen bei der Beantragung und berät Sie auch über andere Hilfemöglichkeiten.
Wird die Hilfe bewilligt, erstellen alle Beteiligten gemeinsam einen Hilfeplan. Darin wird festlegt, wie die sozialpädagogische Familienhilfe in Ihrem Fall gestaltet werden soll, damit alle Familienmitglieder davon profitieren.
Zuständikgeit
das örtliche Jugendamt.
Jugendamt ist,
- wenn Sie in einem Stadtkreis wohnen: die Stadtverwaltung
- wenn Sie in einem Landkreis wohnen: das Landratsamt
Hinweis: Die Stadt Konstanz nimmt die Aufgaben als örtlicher Träger der Jugendhilfe selbst wahr.
Voraussetzungen
- Die sozialpädagogische Familienhilfe ist geeignet, den Betroffenen zu helfen.
Das ist vor allem der Fall, wenn Sie
- Probleme mit der Organisation des Alltags haben,
- Unterstützung beim Umgang mit Ämtern, Schulen, Ärztinnen und Ärzten benötigen oder
- Schwierigkeiten in der Versorgung und Erziehung Ihrer Kinder auftreten.
- Eine wichtige Voraussetzung für den Erfolg der Leistung ist Ihre Bereitschaft, Hilfe anzunehmen und an Veränderungen mitzuarbeiten.
Informationen
Wenn Ihre Familie Hilfe in Alltagsfragen benötigt oder Problemsituationen therapeutisch begleitet werden sollen, können Sie sozialpädagogische Familienhilfe beantragen. Dafür kommt eine sozialpädagogische Fachkraft regelmäßig für mehrere Stunden pro Woche in Ihre Familie. Die Hilfe orientiert sich an Ihrem Familienalltag.
Besonders unterstützend ist die Sozialpädagogische Familienhilfe für Alleinerziehende, die durch die Bewältigung des familiären Alltags stark belastet sind.
Es werden mit der Familie individuelle Ziele erarbeitet, die sich an den jeweiligen Ressourcen und Fähigkeiten der Familienmitglieder orientieren. Ziele können z. B. sein:
- die Wiederherstellung und Stärkung der Erziehungsfähigkeit
- das Aufdecken von Stärken und Fähigkeiten der einzelnen Familienmitglieder
- die Unterstützung bei der Alltagsbewältigung
- die Stärkung des Selbstwertgefühls
- die Stärkung der Konfliktfähigkeit
- die Verbesserung der Beziehungen untereinander
Erforderliche Unterlagen
Klären Sie direkt mit dem Jugendamt, welche Unterlagen Sie vorlegen müssen.
Gebühren
Die Kosten der sozialpädagogischen Familienhilfe trägt das Jugendamt.
Rechtsgrundlage
Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe:
- § 31 Sozialpädagogische Familienhilfe
Freigabevermerk
21.11.2024 Sozialministerium Baden-Württemberg