Die Adressänderung im Jagdschein können Sie persönlich oder schriftlich bei der zuständigen unteren Jagdbehörde beantragen.
Sie können auch eine andere Person mit einer Vollmacht dazu beauftragen.
Tipp: Sie können die Adressänderung auch bei der nächsten Jagdscheinverlängerung vornehmen lassen, wenn diese in Kürze ansteht.
Untere Jagdbehörde des Land- oder Stadtkreises,
abgeschlossene Ummeldung des Wohnsitzes bei der zuständigen Meldebehörde
Wenn Sie umziehen, sollten Sie die neue Adresse in Ihrem Jagdschein eintragen lassen.
unterschiedlich, je nach Gebührenverzeichnis der Verwaltungsbehörde
§ 15 Absatz 1 und 2 Bundesjagdgesetz (BJagdG) (Allgemeines zum Jagdschein)
25.05.2022 Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg