Die Adressänderung im Jagdschein können Sie persönlich oder schriftlich bei der zuständigen unteren Jagdbehörde beantragen.
Sie können auch eine andere Person mit einer Vollmacht dazu beauftragen.
Tipp: Sie können die Adressänderung auch bei der nächsten Jagdscheinverlängerung vornehmen lassen, wenn diese in Kürze ansteht.
Untere Jagdbehörde des Land- oder Stadtkreises,
Abgeschlossene Ummeldung des Wohnsitzes bei der zuständigen Meldebehörde
Wenn Sie umziehen, sollten Sie die neue Adresse in Ihrem Jagdschein eintragen lassen.
Unterschiedlich, je nach Gebührenverzeichnis der Verwaltungsbehörde
§ 15 Absatz 1 und 2 Bundesjagdgesetz (BJagdG) (Allgemeines zum Jagdschein)
02.05.2023 Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg