Die Anerkennung müssen Sie schriftlich beantragen. Das notwendige Formular erhalten Sie bei der zuständigen Heilberufe-Kammer. Je nach Angebot können Sie es auch im Internet herunterladen.
Hinweis: Entscheidend ist, welcher Kammer Sie zum Zeitpunkt der Antragstellung angehören. Sie müssen den Antrag auch bei Ihrer Heilberufe-Kammer in Baden-Württemberg stellen, wenn Sie einen Großteil der Weiterbildung in einem anderen Bundesland oder in anderen Bundesländern absolviert haben.
Welche Voraussetzungen Ihre Weiterbildung für die Anerkennung erfüllen muss, können Sie auf den Internetseiten der für Sie zuständigen Heilberufe-Kammer nachlesen. Dort finden Sie auch passende Weiterbildungsangebote.
Haben Sie eine Weiterbildungsmaßnahme erfolgreich abgeschlossen? Dann sind Sie üblicherweise zum Führen einer Weiterbildungsbezeichnung berechtigt, zum Beispiel einer Facharztbezeichnung. Bevor Sie eine solche Bezeichnung führen dürfen, müssen Sie sie von der zuständigen Heilberufe-Kammer anerkennen lassen.
Welche Unterlagen und Nachweise Sie Ihrem Antrag beilegen müssen, erfahren Sie im Antragsformular.
Gebühren nach der jeweiligen Weiterbildungsordnung in Verbindung mit der Gebührenordnung der Heilberufe-Kammer in unterschiedlicher Höhe
Heilberufe-Kammergesetz (HBKG):
Weiterbildungsordnung der Landesärztekammer Baden-Württemberg
Weiterbildungsordnung der Landesapothekerkammer Baden-Württemberg
Weiterbildungsordnung der Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg
Weiterbildungsordnung der Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg
19.09.2025 Sozialministerium Baden-Württemberg