Rechtliche Betreuung - Aufwendungsersatz beantragen
Verfahrensablauf
Den Antrag stellen Sie formlos bei der zuständigen Stelle. Beantragen Sie keinen pauschalen Aufwendungsersatz, müssen Sie die Aufstellung der Aufwendungen dem Betreuungsgericht schriftlich vorlegen.
Dieses setzt die Höhe des auszuzahlenden Betrags fest.
Zuständikgeit
das Amtsgericht, bei dem die Betreuung anhängig ist
Voraussetzungen
Sie sind ehrenamtliche rechtliche Betreuerin oder ehrenamtlicher rechtlicher Betreuer.
Informationen
Als ehrenamtliche rechtliche Betreuerin oder ehrenamtlicher rechtlicher Betreuer haben Sie Anspruch auf Ersatz notwendiger Aufwendungen. Sie können einen Vorschuss verlangen.
Hinweis: Ist die betreute Person mittellos, so können Sie Ersatz von der Landeskasse verlangen.
Ist die betreute Person nicht mittellos und erfasst die Betreuung auch die Vermögenssorge, können Sie den Aufwendungsersatz direkt aus dem Vermögen der betreuten Person entnehmen.
Zu den notwendigen Aufwendungen gehören beispielsweise
- Fahrtkosten
- Parkgebühren
- Portokosten
- Kopierkosten.
Sie können die Aufwendungen einzeln oder über eine pauschale Aufwandsentschädigung von derzeit 425 Euro pro Jahr abrechnen. Die pauschale Aufwandsentschädigung wird unabhängig von Ihren tatsächlichen Aufwendungen gewährt. Bei Einzelabrechnung müssen Sie die Aufwendungen belegen.
Erforderliche Unterlagen
Aufstellung der Aufwendungen bei Einzelabrechnung (mit Belegen)
Gebühren
keine
Rechtsgrundlage
§§ 1875 bis 1881 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) (Vergütung und Aufwendungsersatz)
Vormünder- und Betreuungsvergütungsgesetz (VBVG)
Freigabevermerk
20.09.2023 Justizministerium Baden-Württemberg