das Amtsgericht, bei dem die Betreuung anhängig ist
Sie sind ehrenamtliche rechtliche Betreuerin oder ehrenamtlicher rechtlicher Betreuer.
Als ehrenamtliche rechtliche Betreuerin oder ehrenamtlicher rechtlicher Betreuer haben Sie Anspruch auf Ersatz notwendiger Aufwendungen. Sie können einen Vorschuss verlangen.
Hinweis: Ist die betreute Person mittellos, so können Sie Ersatz aus der Staatskasse verlangen.
Ist die betreute Person nicht mittellos und erfasst die Betreuung auch die Vermögenssorge, können Sie den Aufwendungsersatz direkt aus dem Vermögen der betreuten Person entnehmen.
Zu den notwendigen Aufwendungen gehören beispielsweise
Sie können die Aufwendungen einzeln oder über eine pauschale Aufwandsentschädigung von derzeit 450 Euro pro Jahr abrechnen. Die pauschale Aufwandsentschädigung wird unabhängig von Ihren tatsächlichen Aufwendungen gewährt. Bei Einzelabrechnung müssen Sie die Aufwendungen belegen.
Aufstellung der Aufwendungen bei Einzelabrechnung (mit Belegen)
keine
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB):
Vormünder- und Betreuungsvergütungsgesetz (VBVG)
05.02.2026 Justizministerium Baden-Württemberg