Informieren Sie sich bei der Verwaltung Ihres Stadt- oder Landkreises, wie und wo Sie Problemstoffe oder Sonderabfälle entsorgen können.
Jede Kommune handhabt das unterschiedlich.
Sie möchten Problemstoffe entsorgen.
Zu den Problemstoffen zählen
die Sie nicht mehr benötigen oder unbrauchbar geworden sind.
Sie müssen sie getrennt vom Hausmüll entsorgen.
keine
Die Kosten richten sich nach der kommunalen Gebührensatzung.
Erkundigen Sie sich bei der für Sie zuständigen Stelle.
die jeweilige örtliche Satzung
26.07.2022 Umweltministerium Baden-Württemberg