Lebensmittelüberwachung - Eigenkontrollergebnisse zu Dioxinen und PCB mitteilen
Verfahrensablauf
Sie müssen Ihnen vorliegende Untersuchungsergebnisse elektronisch an die zuständige Stelle übermitteln. Diese stellt Ihnen hierfür einheitliche elektronische Vorlagen (digitale Dateien) zur Verfügung.
Eine schriftliche Übermittlung ist nur zulässig, wenn die zuständige Stelle dies auf Ihren Antrag hin gestattet hat.
Sie müssen unter anderem folgende Daten mitteilen:
Die jeweils zuständige Stelle anonymisiert die Daten und übermittelt sie an das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL). Das BVL erfasst diese Ergebnisse in einem gemeinsamen Datenpool, wertet sie aus und veröffentlicht sie quartalsweise auf seiner Internetseite.
Zuständikgeit
für Lebensmittelunternehmen: die zuständige untere Lebensmittelüberwachungsbehörde
Untere Lebensmittelüberwachungsbehörde ist,
wenn der Firmensitz Ihres Lebensmittelunternehmens in einem Stadtkreis liegt: die Stadtverwaltung
wenn der Firmensitz Ihres Lebensmittelunternehmens in einem Landkreis liegt: das Landratsamt
Voraussetzungen
Sie sind Lebensmittelunternehmer und haben Eigenkontrollergebnisse zu Dioxinen und PCB.
Informationen
Lebensmittelunternehmer sind verpflichtet, Untersuchungsergebnisse aus Eigenkontrollen zu Dioxinen und polychlorierte Biphenyle (PCB) zu melden.
Damit sollen mögliche Probleme früher erkannt werden.