Hochwassergefahrenkarten nutzen
Verfahrensablauf
Die Hochwassergefahrenkarten können Sie kostenfrei einsehen bei
- den Gemeinden,
- den unteren Wasserbehörden und
- im Internet
Zuständikgeit
die Regierungspräsidien
Voraussetzungen
Das gesuchte Gewässer ist Teil des bearbeiteten Gewässernetzes. Dieses umfasst in Baden-Württemberg rund 12.500 Gewässerkilometer.
Informationen
In einem Bündel von Maßnahmen spielen die Eigenvorsorge von privaten Hauseigentümerinnen und Hauseigentümern sowie Unternehmen eine ebenso wichtige Rolle wie das Krisenmanagement der Kommunen und die Hochwasservorhersage des Landes.
So können Bürgerinnen und Bürger oder Unternehmen durch einen Blick auf die Gefahrenkarten erkennen, inwieweit sie von Hochwasser betroffen sein könnten.
Dies ist ein wichtiger Schritt im Rahmen der Eigenvorsorge.
In Baden-Württemberg werden für über 12.500 Gewässerkilometer landesweit standardisierte Hochwassergefahrenkarten erstellt.
Sie zeigen die räumliche Ausdehnung und die Überflutungstiefen von Hochwasser bei hoher, mittlerer und niedriger Eintrittswahrscheinlichkeit.
Die zugrunde liegenden Berechnungen basieren auf
- einem durch eine Laser-Scan-Befliegung ermittelten digitalen Geländemodell (DGM) und gezielten Vermessungen der Gewässerquerprofile,
- hydrologischen Daten aus der Regionalisierung des Landes Baden-Württemberg oder soweit vorhanden Erkenntnissen aus schon vorliegenden Flussgebietsuntersuchungen,
- der Berücksichtigung aller hydraulisch relevanten Bauwerke, wie zum Beispiel Brücken, Hochwasserrückhaltebecken und andereHochwasserschutzanlagen. Auch frühere Hochwasserereignisse gehen in die Berechnungen mit ein.
Während der Erstellung der Karten prüfen die Kommunen und Landkreise die Entwürfe und bringen so ihre Erfahrungen und Ortskenntnis ein.
Nach der Fertigstellung werden die Karten bei den Kommunen und den unteren Wasserbehörden veröffentlicht.
Außerdem stehen sie im Internet über den Umwelt-Daten- und Karten-Online-Dienst bereit.
Darüber hinaus besteht mit der Hochwasserrisikomanagement-Abfrage die Möglichkeit, die Überflutungstiefen an einem Punkt für die unterschiedlichen Hochwasserszenarien und alle verfügbaren Informationen der Hochwasserrisikomanagementplanung abzurufen.
Erforderliche Unterlagen
keine
Gebühren
keine
Rechtsgrundlage
Wasserhaushaltsgesetz (WHG) des Bundes
- § 74 Gefahrenkarten und Risikokarten
- § 78 Bauliche Schutzvorschriften für festgesetzte Überschwemmungsgebiete
Wassergesetz (WG) des Landes Baden-Württemberg
- § 65 Überschwemmungsgebiete
Freigabevermerk
23.05.2024 Umweltministerium Baden-Württemberg