Vollstreckungsbescheid beantragen
Verfahrensablauf
Sie müssen den Vollstreckungsbescheid schriftlich beantragen. Das notwendige Formular erhalten Sie zusammen mit der Nachricht über die erfolgte Zustellung des Mahnbescheids an Ihren Gegner.
Die zuständige Stelle prüft, ob Sie die Fristen eingehalten haben. Ist dies der Fall, stellt sie den Vollstreckungsbescheid Ihrem Gegner zu. Darin wird der Gegner darüber informiert, dass er innerhalb von zwei Wochen Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid einlegen kann.
Zuständikgeit
das Amtsgericht Stuttgart für ganz Baden-Württemberg
Voraussetzungen
- Der Mahnbescheid wurde Ihrem Gegner zugestellt.
- Ihr Gegner hat gegen den Mahnbescheid keinen oder teilweisen Widerspruch eingelegt.
- Die Schuld ist noch nicht bezahlt.
Informationen
Hat Ihr Gegner im Rahmen des Mahnverfahrens seine Schulden nicht bezahlt und gegen den Mahnbescheid keinen Widerspruch eingelegt, können Sie einen Vollstreckungsbescheid beantragen.
Dies gilt auch, wenn Ihr Gegner gegen den Mahnbescheid teilweise Widerspruch eingelegt hat. Der eingelegte Widerspruch wird dann vom Mahngericht berücksichtigt.
Der Vollstreckungsbescheid bildet die Grundlage für eine eventuell später erfolgende Zwangsvollstreckung.
Erforderliche Unterlagen
keine
Gebühren
wenn Ihr Gegner nach Erlass des Mahnbescheids seine Schuld nicht bezahlt hat: keine
Rechtsgrundlage
Zivilprozessordnung (ZPO)
- § 699 Vollstreckungsbescheid
Freigabevermerk
02.09.2024 Justizministerium Baden-Württemberg
Zugehörige Formulare