Hundehaltung - Namensänderung mitteilen
Verfahrensablauf
Sie können die Namensänderung formlos mitteilen.
Je nach Angebot der Gemeinde steht ein Formular in der Behörde oder zum Herunterladen im Internet zur Verfügung.
Zuständikgeit
die Gemeinde-/Stadtverwaltung des Wohnsitzes
Voraussetzungen
Ihr Name hat sich geändert.
Informationen
Wenn Sie einen Hund halten und sich Ihr Name ändert, müssen Sie Ihren neuen Namen der zuständigen Behörde mitteilen.
Anlässe für eine Namensänderung können beispielsweise sein:
- Heirat
- Scheidung
- Aufhebung einer Lebenspartnerschaft
Erforderliche Unterlagen
keine
Gebühren
keine
Rechtsgrundlage
keine
Freigabevermerk
29.02.2024 Innenministerium Baden-Württemberg