Sie müssen Ihren Betrieb mündlich oder schriftlich bei dem für diesen zuständigen Unfallversicherungsträger melden. Ein Formular für die Anmeldung finden Sie auf den Seiten der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung.
Sie erhalten einen Bescheid über die Höhe der Beitragsforderung.
Keine
Als Arbeitgeber müssen Sie alle Beschäftigen Ihres Unternehmens gegen Unfall versichern. Zu den Beschäftigten gehören neben den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern auch alle Auszubildenden - unabhängig von der Höhe des Arbeitsentgelts.
Versicherungsfälle in der Unfallversicherung sind der Arbeitsunfall und die Berufskrankheit. Als Arbeitsunfälle gelten
keine
§ 150 Siebtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII) (Beitragspflichtige)
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Wirtschaftsministerium hat dessen ausführliche Fassung am 01.04.2021 freigegeben.