Feste und Freizeiten - Hygienevorschriften beachten
Verfahrensablauf
In der Regel müssen Sie jede Veranstaltung, die über den privaten Bereich wie zum Beispiel ein Familienfest hinausgeht, genehmigen lassen. Dies ist jedoch keine lebensmittelrechtliche Vorgabe.
Zuständikgeit
für die Einhaltung der Hygienevorschriften: die untere Lebensmittelüberwachungsbehörde
Untere Lebensmittelüberwachungsbehörde ist,
- wenn Sie in einem Stadtkreis wohnen: die Stadtverwaltung
- wenn Sie in einem Landkreis wohnen: das Landratsamt
Voraussetzungen
Sie kommen außerhalb Ihres privaten Bereichs mit bestimmten Lebensmitteln direkt oder indirekt in Kontakt.
Indirekter Kontakt besteht zum Beispiel über Geschirr und Besteck beziehungsweise auch bei der Reinigung davon.
Informationen
Mangelnde Hygiene bei Zubereitung und Lagerung von Lebensmitteln kann die Ursache für Lebensmittelinfektionen wie zum Beispiel Salmonellosen sein.
Vorbeugung ist der beste Schutz gegen böse Überraschungen.
Erforderliche Unterlagen
keine
Gebühren
keine
Rechtsgrundlage
Freigabevermerk
21.10.2024 Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg