Einkommensteuer - Erklärung abgeben
Verfahrensablauf
Die Einkommensteuererklärung übermitteln Sie am besten elektronisch an das Finanzamt. Dabei haben Sie die Möglichkeit, Ihre Steuererklärung authentifiziert elektronisch abzugeben. Sie authentifizieren sich durch das ELSTER-Zertifikat. Es hat die Funktion einer elektronischen Unterschrift und stellt die
- Vertraulichkeit,
- Identität des Absenders und
- Unveränderbarkeit des Inhalts
der gesendeten Daten sicher.
Um ein Zertifikat zu bekommen, müssen Sie sich im ELSTER Online-Portal registrieren. Dazu sind mehrere Arbeitsschritte notwendig (zum Beispiel Absenden der Registrierungsdaten, Versenden einer Bestätigungs-Mail durch das ELSTER Online-Portal, Versenden des Aktivierungscodes per Briefpost). Nehmen Sie die Registrierung rechtzeitig vor, damit Sie Ihre Steuererklärung fristgerecht übermitteln können.
Haben Sie sich im ELSTER Online-Portal registriert, können Sie auch die Vorteile der vorausgefüllten Steuererklärung nutzen. Die Steuerverwaltung stellt Ihnen hierfür beispielsweise folgende zu Ihrer Person gespeicherten Daten und Belege zur Verfügung:
- Vom Arbeitgeber übermittelte Lohnsteuerbescheinigungen,
- Mitteilungen über den Bezug von Rentenleistungen,
- Beiträge zu Kranken- und Pflegeversicherungen sowie
- Vorsorgeaufwendungen (zum Beispiel Riester- oder Rürup-Verträge)
Haben Sie sich zum Belegabruf angemeldet, können Sie diese Daten in Ihre Einkommensteuererklärung automatisch übernehmen.
Achtung: Sie müssen Ihre Steuererklärung elektronisch abgeben, wenn Sie folgende Einkünfte erzielen oder daran beteiligt sind:
- Einkünfte aus Gewerbebetrieb,
- Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit oder
- Einkünfte aus Land-und Forstwirtschaft
Dies gilt unabhängig von der Art der Gewinnermittlung für die Anlage EÜR (Einnahmenüberschussrechnung), die Bilanz und die gesamte Einkommensteuererklärung.
Formulare in Papier bekommen Sie bei Ihrem Finanzamt oder im Internet. Häufig benötigte Formulare stellen Ihnen auch die Verwaltungen der Städte und Gemeinden zur Verfügung.
Die vollständig ausgefüllte und unterschriebene Steuererklärung können Sie mit der Post an Ihr Finanzamt senden oder dort persönlich abgeben.
Hinweis: Steuererklärungen per E-Mail nimmt das Finanzamt nicht an. Sie müssen Ihre Steuererklärung eigenhändig unterschreiben, um sie fristgerecht abzugeben.
Zuständikgeit
Das Finanzamt Ihres Wohnortes
Voraussetzungen
- Sie sind verpflichtet, eine Einkommensteuererklärung abzugeben,
- Sie beantragen die Veranlagung zur Einkommensteuer oder
- Sie wurden von Ihrem Finanzamt aufgefordert, eine Einkommensteuererklärung abzugeben.
Informationen
Ihr Arbeitgeber zieht bei jeder monatlichen Lohnzahlung die Einkommensteuer direkt von Ihrem Arbeitslohn ab. Dieser Teil der Einkommensteuer heißt daher Lohnsteuer.
Arbeitslohn sind beispielsweise
- Barvergütungen,
- Sachbezüge (zum Beispiel Kost und Logis) und
- andere geldwerte Vorteile (zum Beispiel private Firmenwagennutzung).
Es kommt dabei nicht darauf an, ob
- es sich um einmalige oder laufende Einnahmen handelt oder
- ob Sie einen Rechtsanspruch darauf haben oder
- unter welcher Bezeichnung oder in welcher Form der Arbeitgeber Ihnen die Einnahmen zahlt.
Die Höhe der Lohnsteuer beeinflussen insbesondere
- Ihre elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) und
- Ihre Steuerklasse.
Bei der Berechnung der Lohnsteuer werden einige pauschale Freibeträge berücksichtigt, ohne dass Sie einen Antrag stellen müssen. Das sind beispielsweise
- der Grundfreibetrag,
- der Arbeitnehmer-Pauschbetrag und
- die Vorsorgepauschale.
Meistens ist das Besteuerungsverfahren zur Einkommensteuer für Sie damit abgeschlossen.
Die Abgabe einer Einkommensteuererklärung nach dem Jahreswechsel kommt in Betracht, wenn Sie
- eine Einkommensteuererklärung abgeben müssen (Pflichtveranlagung) oder
- die Veranlagung zur Einkommensteuer selbst beantragen (Antragsveranlagung).
Erforderliche Unterlagen
Sie müssen keine Belege einreichen. Es genügt, wenn Sie diese zu Hause aufbewahren.
Gebühren
keine
Rechtsgrundlage
Freigabevermerk
04.09.2024 Oberfinanzdirektion Karlsruhe als Vertreterin des Finanzministeriums Baden-Württemberg
Zugehörige Formulare