Schulzeugnis - Ersatz bei Verlust beantragen
Verfahrensablauf
Ein Ersatzzeugnis sollten Sie persönlich bei der ehemaligen Schule beantragen. Die Schule muss Ihre Identität in geeigneter Weise überprüfen. Dies kann zum Beispiel durch Vorlage eines Identitätsnachweises erfolgen.
Sollte das Originalzeugnis nicht älter als 30 Jahre sein, kann Ihnen die Schule das Ersatzzeugnis in den meisten Fällen direkt ausstellen.
Hinweis: Ist das Originalzeugnis älter als 30 Jahre und hat die Schule keine Unterlagen mehr, könnten diese vielleicht beim Landesarchiv liegen.
Zuständikgeit
die Schule, die das Originalzeugnis ausgestellt hat
Voraussetzungen
Sie haben ein Abschluss- oder Abgangszeugnis verloren.
Informationen
Wenn Sie ein Abschluss- oder Abgangszeugnis verloren haben, können Sie ein Ersatzzeugnis beantragen.
Erforderliche Unterlagen
Personalausweis oder Reisepass als Identitätsnachweis
Gebühren
je nach Verwaltungsaufwand: EUR 50,00 bis 175,00
Rechtsgrundlage
Landesarchivgesetz Baden-Württemberg (LArchG)
- §3 Übernahme des Archivguts
Ziffer 2.5.3 Verwaltungsvorschrift des Kultusministeriums über den Datenschutz an öffentlichen Schulen
Erlass "Ausstellung von Ersatzzeugnissen" des Kultusministeriums Baden-Württemberg vom 10.10.1995
Freigabevermerk
20.02.2024 Kultusministerium Baden-Württemberg