Verfahren

Abgabe für den Deutschen Weinfonds entrichten

Verfahrensablauf

Sie erhalten von der für Ihr Gebiet zuständigen Stelle jährlich Mitte April einen Bescheid über die Höhe der Abgabe für den Deutschen Weinfonds. Die Abgabe müssen Sie auf das im Bescheid angegebene Konto einzahlen.

Sie wird berechnet anhand der vorhandenen Daten der Weinbaukartei in Baden-Württemberg.

Zuständikgeit

  • Flächenabgabe:
    • die Staatliche Lehr- und Versuchsanstalt für Wein- und Obstbau in Weinsberg (LVWO)
    • das Staatliche Weinbauinstitut in Freiburg, (WBI)
  • Handelsabgabe:
    • Deutscher Weinfonds


Voraussetzungen

Sie sind:

  • Eigentümerin, Eigentümer oder nutzungsberechtigte Person von in der Weinbaukartei als bestockt gekennzeichneten Flächen, die mehr als zehn Ar umfassen oder
  • Händlerin oder Händler (Handelsabgabe)


Informationen

Der Deutsche Weinfonds (AdöR) ist eine Einrichtung der deutschen Weinwirtschaft.
Er fördert Qualität und Absatz des Weines durch gemeinschaftliche, wettbewerbsneutrale Maßnahmen des Marketings im In- und Ausland.
Dafür erhebt er die Weinbauabgabe.


Erforderliche Unterlagen

keine


Gebühren

Sie betragen 0,67 EUR pro Ar bestockter Weinbergsfläche, die im Herbst des Vorjahres in Bewirtschaftung oder im Eigentum war (wenn diese mehr als zehn Ar umfasst).

Rechtsgrundlage

Weingesetz (WeinG 1994):

  • § 43 Abgabe für den Deutschen Weinfonds

Verordnung des Ministeriums Ländlicher Raum zur Durchführung weinrechtlicher Vorschriften (Weinrechts-DVO BW):

  • § 27 Erhebung der Abgabe für den Deutschen Weinfonds

Freigabevermerk

26.11.2025 Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg