Sie müssen die Zulassung Ihres Bootes bei der zuständigen Stelle beantragen. Die Formulare finden Sie im Internet:
Ein Sachverständiger bestimmt Ort und Zeit der ersten Untersuchung. Er untersucht das gesamte Boot auf seine
Die Untersuchung findet bei jedem Wetter statt. Das Boot muss für die Untersuchung im Wasser liegen und in allen Teilen zugänglich sein. Der Sachverständige kann eine Probefahrt verlangen.
Sie erhalten die Zulassungsurkunde, wenn bei der Untersuchung das Boot den Vorschriften entspricht.
Hinweis: Wenn Sie die Zulassungsurkunde verloren haben oder diese unbrauchbar geworden ist, können Sie bei der Ausstellungsbehörde eine Zweitausfertigung beantragen.
für die Zulassung von Fahrzeugen auf dem Bodensee: die Landratsämter Bodenseekreis, Konstanz und Lindau
Alle Motorboote und -schiffe auf dem Bodensee müssen zur Schifffahrt zugelassen sein, ähnlich wie Autos zum Straßenverkehr. Auch Segelboote, die mit einem Motor oder einer mit Wohn-, Koch- oder sanitären Einrichtung ausgerüstet sind, sind zulassungspflichtig.
Segelboote ohne Motor, Paddel- und Ruderboote, die länger als 2,5 Meter sind, müssen Sie nur registrieren lassen. Eine Zulassung ist nicht notwendig. Mit der Registrierung erhalten Sie gleichzeitig einen Bootsausweis.
EUR 20,00 - 10.000
Die Gebühren richten sich nach Art und Größe des Wasserfahrzeugs. Kriterien sind vor allem Motorenstärke, Kajütaufbau und Segelfläche.
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen.
Das Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg und das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr haben dessen ausführliche Fassung am 28.08.2023 freigegeben.