Niederlassungserlaubnis für Hochqualifizierte beantragen
Verfahrensablauf
Vor der Einreise nach Deutschland müssen Sie in Ihrem Heimatland ein nationales Visum beantragen.
Nach der Einreise müssen Sie die Niederlassungserlaubnis schriftlich bei der Ausländerbehörde beantragen, bevor Ihr Visum abläuft.
Zuständikgeit
- für die Erteilung eines nationalen Visums vor der Einreise in das Bundesgebiet: die deutsche Auslandsvertretung (Botschaft, Konsulat)
- nach der Einreise: die Ausländerbehörde
Ausländerbehörde ist
- wenn Sie in einem Stadtkreis oder in einer Großen Kreisstadt wohnen: die Stadtverwaltung
- wenn Sie in einer kreisangehörigen Stadt oder Gemeinde wohnen: das Landratsamt
Voraussetzungen
- Sie erfüllen die Pass- und Visumpflicht.
Für die Passpflicht reicht es, wenn Sie einen Ausweisersatz besitzen.
- Ihr Lebensunterhalt ist gesichert, ohne dass Sie öffentliche Mittel in Anspruch nehmen.
Der Lebensunterhalt gilt als gesichert, wenn Sie
- Einkünfte in Höhe des einfachen Sozialhilferegelsatzes zuzüglich
- Kosten für Unterkunft und Heizung sowie
- etwaige Krankenversicherungsbeiträge erzielen.
- Es liegt kein Ausweisungsinteresse gegen Sie vor.
- Ihr Aufenthalt gefährdet oder beeinträchtigt nicht die Interessen der Bundesrepublik Deutschland.
- Sie gehören zu folgenden Personengruppen:
- Wissenschaftler oder Wissenschaftlerinnen mit besonderen Fachkenntnissen und mehrjähriger Berufserfahrung
- Lehrkräfte oder wissenschaftliches Personal in herausgehobener Funktion und mehrjähriger Berufserfahrung
- Ihre Integration in die Lebensverhältnisse der Bundesrepublik Deutschland ist gesichert.
Informationen
Im Anschluss an das Visum können Sie in besonderen Fällen eine unbefristete Niederlassungserlaubnis erhalten.
Hinweis: Ihr Ehemann oder Ihre Ehefrau beziehungsweise Ihr Lebenspartner oder Ihre Lebenspartnerin und Ihre Kinder unter 18 Jahren haben ein Recht auf Familiennachzug.
Sie dürfen ebenfalls eine Erwerbstätigkeit ausüben.
Erforderliche Unterlagen
Nachweis
- der Erfüllung der Pass- und Visumpflicht
- des gesicherten Lebensunterhalts und dass Ihre Integration in die Lebensverhältnisse der Bundesrepublik Deutschland gesichert ist (in der Regel durch Vorlage des Arbeitsplatzangebotes)
- der beruflichen oder wissenschaftlichen Qualifikation
Gebühren
EUR 147,00
Rechtsgrundlage
Freigabevermerk
16.02.2022 Justizministerium Baden-Württemberg