Ausländische Zeugnisse - Anerkennung beantragen
Verfahrensablauf
Sie müssen die Anerkennung schriftlich beantragen. Nutzen Sie das entsprechende bereit gestellte Formular. Beachten Sie die besonderen Hinweise. Nennen Sie auch den Zweck, für den Sie die Bewertung benötigen.
Senden Sie das ausgefüllte Antragsformular mit allen erforderlichen Unterlagen mit der Post an die zuständige Stelle. Sie können den Antrag auch vorab per E-Mail senden.
Über die Ergebnisse der Zeugnisprüfung und über eine mögliche Anerkennung der Gleichwertigkeit werden Sie schriftlich informiert.
Die Zeugnisanerkennungsstelle stellt Ihnen bei Anerkennung der erworbenen Qualifikation eine Bescheinigung darüber aus. Mit dem Bescheid erhalten Sie auch Informationen zur Überweisung der Gebühren. Schicken Sie kein Bargeld.
Zuständikgeit
die Zeugnisanerkennungsstelle des Regierungspräsidiums Stuttgart
Voraussetzungen
Für die Anerkennung von schulischen Abschlüssen:
- Sie haben Ihren Hauptwohnsitz in Baden-Württemberg oder
- Sie haben sich in Baden-Württemberg beworben für
- eine Aus- oder Weiterbildung oder
- eine Beschäftigung oder
- ein Studium mit ausländischen Bildungsnachweisen als deutscher Staatsangehöriger oder deutsche Staatsangehörige
Informationen
Die Anerkennung ist notwendig, wenn Sie beispielsweise
- bestimmte weiterführende Schulen besuchen oder
- sich für bestimmte Ausbildungsberufe bewerben oder möchten.
- einen Beruf in der Kindertagesbetreuung ausüben möchten.
Zur Anerkennung wird der ausländische Bildungsnachweis einem vergleichbaren Abschluss in Baden-Württemberg zugeordnet.
Beispiele für Zeugnisse oder Abschlüsse, die zugeordnet beziehungsweise anerkannt werden:
- Realschulabschluss oder ein dazu gleichwertiger Ausbildungsstand
- Hauptschulabschluss oder ein dazu gleichwertiger Ausbildungsstand
- Berufsabschluss einer reglementierten Ausbildung im Bereich Kindertagesbetreuung
- Hochschulreife für berufliche Zwecke
- Hochschulzugangsqualifikation für deutsche Bewerber und Bewerberinnen mit ausländischen Bildungsnachweisen
Erforderliche Unterlagen
Anerkennung schulischer Bildungsnachweise:
- Antragsformular schulische Anerkennung vollständig ausgefüllt
- Kopie des Passes bzw. Personalausweises
- wenn der Name im Zeugniseintrag und der Name im Ausweisdokument nicht übereinstimmen: Nachweis über Namensänderung, originalsprachlich und ggf. in amtlicher Übersetzung
- für Staatsangehörige eines Nicht-EU-Mitgliedstaates: Aufenthaltstitel (mit Zusatzblatt)
- ausländische Schulabschlusszeugnisse mit Fächer- und Notenübersichten
- Studiennachweise (falls vorhanden)
- wenn der Name im Zeugniseintrag und der Name im Ausweisdokument nicht übereinstimmen: Nachweis über Namensänderung, originalsprachlich und in amtlicher Übersetzung
- wenn Sie eine Gebührenbefreiung wegen geringen Einkommens beantragen, benötigen Sie außerdem:
- Nachweise über das Familieneinkommen, z.B. Kopie von Lohn-/Gehaltsabrechnung, Jobcenterbescheid über Arbeitslosengeld.
- Nachweis über die Anzahl der Familienmitglieder, z.B. Kopie einer erweiterten Meldebestätigung, Heiratsurkunde oder der Geburtsurkunden der Kinder
Anerkennung beruflicher Bildungsnachweise:
- Antragsformular berufliche Anerkennung vollständig ausgefüllt
- Kopie des Passes bzw. Personalausweises
- wenn der Name im Zeugniseintrag und der Name im Ausweisdokument nicht übereinstimmen: Nachweis über Namensänderung, originalsprachlich und ggf. in amtlicher Übersetzung
- tabellarischer Lebenslauf
- Nachweise über Berufsqualifikation mit Fächer- und Notenübersichten
- Nachweise zur Berufstätigkeit (z.B. Arbeitsbuch, Arbeitszeugnisse)
Wichtig:
Ihre Bildungsnachweiseund deren amtliche Übersetzungen müssen Sie als amtlich beglaubigte Kopien einreichen. Kopien sind amtlich beglaubigt, wenn ein Originalstempel darauf bescheinigt, dass die Kopie mit dem Original übereinstimmt. Andere originalsprachliche Dokumente müssen Sie originalsprachlich und in amtlicher Übersetzung als normale Kopie, nicht als amtlich beglaubigte Kopie, vorlegen.
Unterlagen in englischer oder französischer Sprache müssen in der Regel nicht übersetzt werden.
Hinweis: Amtliche Übersetzungen dürfen nur von vereidigten Übersetzern oder Übersetzerinnen vorgenommen werden.
Gebühren
Bescheinigung über eine erworbene Qualifikation: EUR 100,00
Bei geringem Einkommen können Sie formlos eine Gebührenbefreiung beantragen. Fügen Sie hierzu Ihrem Antrag folgende Nachweise bei:
- Nachweise über das Familieneinkommen, z.B. Kopie von Lohn-/Gehaltsabrechnung, Jobcenterbescheid über Arbeitslosengeld.
- Nachweis über die Anzahl der Familienmitglieder, z.B. Kopie einer erweiterten Meldebestätigung, Heiratsurkunde oder der Geburtsurkunden der Kinder
Rechtsgrundlage
Freigabevermerk
30.06.2022 Regierungspräsidium Stuttgart
Zugehörige Formulare