Die Erlaubnis zur Feuerbestattung als Voraussetzung für die Seebestattung erhalten Sie von der Gemeinde des Einäscherungsortes. Diese stellt auch die Ausnahmegenehmigung aus, die Sie benötigen, um die Urne auf See bestatten zu lassen.
Die Erlaubnis, die Urne dem Meer zu übergeben, erhalten Sie von der Gemeinde, in der das Bestattungsschiff seinen Heimathafen hat.
für die Erlaubnis zur Feuerbestattung, sowie für die Ausnahmegenehmigung für die Bestattung der Urne auf See: die Gemeinde-/Stadtverwaltung des Einäscherungsortes:
Für die Erlaubnis, die Urne dem Meehr zu übergeben: die Gemeinde-/Stadtverwaltung, in der das Bestattungsschiff seinen Heimathafen hat:
Die Voraussetzungen für eine Feuerbestattung müssen erfüllt sein.
Auch muss die verwendete Urne aus wasserlöslichem Material gefertigt sein, biologisch abbaubar sein und keine Metallteile enthalten.
Seebestattung ist die Beisetzung einer Urne auf Hoher See außerhalb der Dreimeilenzone. Dabei wird die Urne mit der Asche von einem Schiff aus im Küstengewässer beigesetzt.
Eine Seebestattung in Flüssen und Seen einschließlich des Bodensees in Baden-Württemberg ist nicht erlaubt.
Achtung: Da Seebestattungen nur für Urnen vorgenommen werden, gelten die gleichen Bestimmungen wie für eine Feuerbestattung.
Die Erlaubnis zur Feuerbestattung als Voraussetzung für die Seebestattung können Sie nur erhalten, wenn folgende Unterlagen vorliegen:
Die Erlaubnis, die Urne dem Meer zu übergeben, erhalten Sie von der Gemeinde-/ Stadtverwaltung, in der das Bestattungsschiff seinen Heimathafen hat.
Hinweis: Die Untersuchung der verstorbenen Person ist von einem anderen Arzt als demjenigen, der die Leichenschau durchgeführt hat, vorzunehmen. Über die zuständigen Ärzte können die Landratsämter und die Stadtverwaltungen der Stadtkreise Auskunft geben, die für den Sterbeort beziehungsweise Einäscherungsort zuständig sind.
DIe Kosten sind je nach Gemeinde unterschiedlich.
Bestattungsgesetz Baden-Württemberg (BestattG BW)
Bestattungsverordnung (BestattVO)
30.01.2023; Sozialministerium Baden-Württemberg