Emissionserklärung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz abgeben
Verfahrensablauf
Übermitteln Sie Ihre Emissionserklärung elektronisch. Nutzen Sie dafür die Betriebliche Umweltdatenberichterstattung "BUBE online".
Zuständikgeit
Die Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW)
Voraussetzungen
Ihre Anlage ist nach dem Bundes-Immissionschutzgesetz und dem Anhang der 4. BImSchV genehmigungsbedürftig.
Hinweis: Unter §1 Anwendungsbereich der 11. BImSchV sind diejenigen Anlagen genannt, die von der Erklärungspflicht befreit sind.
Informationen
Als Betreiber von industriellen und gewerblichen Anlagen, die immissionsschutzrechtlich genehmigt sein müssen, müssen Sie die von Ihren Anlagen ausgehenden Luftverunreinigungen regelmäßig ermitteln.
Nach den Anforderungen der Emissionserklärungsverordnung (11. BImSchV) müssen Sie alle vier Jahre angeben:
- Art,
- Menge sowie
- räumliche und zeitliche Verteilung der Emissionen.
Erforderliche Unterlagen
Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Stelle.
Gebühren
keine
Rechtsgrundlage
Freigabevermerk
Stand: 30.01.2024 Umweltministerium Baden-Württemberg
Zugehörige Formulare