Eltern bzw. Schülerinnen und Schüler müssen schriftlich erklären, dass sie sich vom Religionsunterricht abmelden. Die Erklärung wird bei der Schulleitung abgegeben. Je nach Alter gilt:
Die Erklärung muss neben den Unterschriften der Elternteile beziehungsweise Ihrer Unterschrift folgende Angaben enthalten:
die jeweilige Schule
Die Schülerinnen und Schüler müssen Glaubens- und Gewissensgründe vorbringen, die der Teilnahme am Religionsunterricht entgegenstehen.
Hinweis: Eine Überprüfung der angegebenen Glaubens- und Gewissensgründe findet nicht statt.
Religionsunterricht ist Pflicht.
Wenn die Schülerinnen und Schüler nicht daran teilnehmen wollen, müssen sie sich abmelden und besuchen danach ab Klassenstufe 5den Ethikunterricht.
Hinweis: Eine erneute Anmeldung zum Religionsunterricht kann die Schule zum nächsten Schulhalbjahr berücksichtigen.
keine
keine
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Kultusministerium hat dessen ausführliche Fassung am 18.01.2022 freigegeben.